Landkreisübergreifende Zusammenarbeit an der Donau
Mariaposching. Am Dienstag trafen sich die Stephansposchinger Bürgermeisterin Jutta Staudinger, der Mariaposchinger Bürgermeister Johann Tremmel und dessen 3. Bürgermeister Josef Bauer an der Fähranlegestelle in Mariaposching.
Dabei sprachen die Bürgermeister über die, für Mitte September zugesagte Inbetriebnahme der neuen Donaufähre und über eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung die sich auf der Badewiese am Stephansposchinger Ufer zugetragen hat. Die Gemeindevorsteher brachten dabei ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Inbetriebnahme der neuen Fähre nach nunmehr über zweijähriger Wartezeit noch in diesem Sommer erfolgt, denn damit wird nicht nur eine Landkreisverbindung, sondern auch die historisch begründete Verbindung zwischen den beiden „Poschings“ wiederhergestellt. Die Fähre wird nicht nur für die täglichen Fahrten der Berufspendler benötigt, sondern ermöglicht auch den Vereinen der zwei Gemeinden, ins besonders den beiden Sportvereinen, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu intensivieren. Gleichzeitig hoffen beide Gemeinden auf eine rege Nutzung der Fähre durch Radtouristen, von denen wiederum die Gasthäuser und Pensionen in Stephans- und Mariaposching profitieren könnten. Die Wiederherstellung der uralten Fährverbindung zwischen dem Heiwisch und dem Stroahwisch ist auf Grund der dann wieder kurzen Wege zwischen den Gemeinden ein großer Wunsch der beiden Donauanrainer. Auch die Frage einer Inbetriebnahme Feier der Fähre wurde andiskutiert, beide Gemeindevorsteher wiesen hier auf die Zuständigkeit der Landkreise Straubing / Bogen und Deggendorf hin, sagten jedoch ihre Unterstützung bei der Durchführung zu. Anschließend besprach man eine Beschwerde eines Mariaposchinger Bürgers wegen der auftretenden Lärmbelästigung auf der Badewiese die sich neben der Fähranlegestelle Stephansposching befindet. Bürgermeisterin Jutta Staudinger legte dazu ein, durch die Gemeinde Stephansposching herausgegebenes, Regelwerk zur Benutzung der Wiese vor. Wenn die Wiese für Übernachtungen bzw. zum Campen benutzt werden soll, muss dies drei Werktage vor der gewünschten Nutzung im Ordnungsamt der Gemeinde angezeigt werden. Selbstverständlich wird auch die Einhaltung von Lärm-, Natur-, Umwelt-, und Abfallrechten vorgeschrieben. Gleichzeitig wird die Wahrung der Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr gefordert. Auch das ordentliche und saubere Verlassen der Wiese wird in der Ordnungsvorschrift geregelt. Das gemeindliche Ordnungsamt stellt für die Nutzung einen Erlaubnisschein aus, der mitgeführt werden muss. Sollten gegen die Bestimmungen verstoßen werden, kann die Erlaubnis zur Nutzung jederzeit entzogen werden. Jutta Staudinger und Johann Tremmel wiesen darauf hin, dass man darauf bedacht ist die Badewiese nur ordentlichen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Leider so die Bürgermeisterin gibt es immer wieder Ausreißer die sich nicht an die Regeln halten, gegen die man aber mit den gebotenen Rechtsmitteln vorgeht. Abschließend zeigten sich die Gemeindevorsteher zuversichtlich, dass sich nach der Inbetriebnahme der Donaufähre ihre Zusammenarbeit intensivieren wird.