Wasserrechte
Gemeinde Mariaposching – Vollzug der Wasser- und Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Straßenbereich „Kirchenweg“, OT Mariaposching, in einen zur Donau führenden namenlosen Wiesengraben durch die Gemeinde Mariaposching, Landkreis Straubing-Bogen
Mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 16.12.2022, AZ: 21-6411/2, wurde der Gemeinde Mariaposching die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Benutzung eines zur Donau führenden namenlosen Wiesengrabens (Gewässer III. Ordnung) durch Einleiten von Niederschlagswasser erteilt.
Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers aus dem Straßenbereich „Kirchenweg“, OT Mariaposching.
Die Erlaubnis endet am 31.12.2043.
Die o. a. gehobene Erlaubnis nebst Rechtsbehelfsbelehrung und der dazu gehörige Plan liegen vom 10.02.2023 bis zum 28.02.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme auf.
Außerdem sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Mariaposching einzusehen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.