Pressemitteilung

30. April 2020: Besondere Regelungen wegen der Corona-Situation bei der Donaufähre Posching

Ab Montag, 27. April, Sommerbetriebszeiten bei der Donaufähre Posching – Besondere Regelungen wegen der Corona-Situation

Die Donaufähre Posching zwischen den Orten Mariaposching (Landkreis Straubing-Bogen) und Stephansposching (Landkreis Deggendorf) fährt ab Montag, 27. April, wieder zu den normalen Betriebszeiten.

Auf Grund der Corona-Situation ist bei den auf der Fähre befindlichen Personen ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Daher gelten bis auf weiteres auch spezielle Regeln für die Benutzung:

·         Die Benutzer (Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger) dürfen die Fähre erst nach Aufforderung des Personals einzeln betreten bzw. befahren.

·         Der Wartebereich wird auf beiden Seiten am Ufer durch ein Hinweisschild gekennzeichnet.

·         Den Benutzern wird auf dem Fährdeck eine gesondert markierte Fläche zugewiesen.

·         Sowohl im Wartebereich wie auch auf dem Fährdeck sind die gängigen Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und sonstigen Hygienehinweise zu beachten.

·         Für die Fährbenutzer besteht eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.

·         Die Bezahlung erfolgt nach Aufforderung des Personals. Bevorzugte Zahlungsvariante ist über das kontaktlose Bezahlsystem mit entsprechender EC-Karte.

Um den Fährbetrieb zu den üblichen Sommerbetriebszeiten auf längere Sicht geordnet und sicher gewährleisten zu können, ist es von größter Bedeutung, dass den Anweisungen des Fährpersonals Folge geleistet wird und die Anordnungen und Hinweise beachtet werden. Auch ist es möglich, dass es eventuell zu Wartezeiten bei der Beförderung kommen kann, um bei erhöhtem Fahrgastaufkommen die Abstandsregeln auf der Fähre einhalten zu können.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.