Mariaposching in München

21. Oktober 2021: Mariaposchinger Bürgermeister suchen Problemlösungen zur Ausweisung eines Baugebietes in Loham bei Sondierungsgespräch mit Minister Glauber.

Mariaposching / München. Am Dienstag trugen die Poschinger Bürgermeister Martin Englmeier, Anna Erdinger und Xaver Gilch dem bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber drei Anliegen der Gemeinde Mariaposching vor. Zum Auftakt des Gespräches erörterte Bürgermeister Englmeier die Pläne der Gemeinde in Sachen Ausweisung des Baugebietes „am Aichinger Feld“. Bereits im Jahr 2012 hat die Gemeinde ein Grundstück am nördlichen Ortsrand von Loham erworben um dort ein Baugebiet auszuweisen, die Umsetzung der Maßnahme wurde aber durch das Donauhochwasser 2013 und die daraus resultierenden baurechtlichen Folgen gestoppt. Auch in den Jahren 2015 – 2020 blieben alle Versuche der Gemeinde die Pläne für das Baugebiet in die Tat umzusetzen erfolglos. Der Beginn der Bauarbeiten für den Hochwasserschutz im Polder Sulzbach im Jahr 2020 könnte nun jedoch neue Möglichkeiten in Sachen Baugebietsausweisung bieten, die man erörtern will. Unterstützt wurden die Mariaposchinger von den Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und Manfred Eibl, sowie vom Landrat des Landkreises Straubing Bogen Josef Laumer, der auf die besondere Lage der Gemeinde Mariaposching hinwies, die zu 98% ihrer Fläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, die restlichen 2 % befinden sich in unmittelbarer Nähe eines Wiesenbrüterschutzgebietes, eine gemeindliche Entwicklung ist deshalb nahezu unmöglich. Staatsminister Thorsten Glauber und Professor Dr. Martin Grambow der Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft und Bodenschutz sowie Wolf-Dieter Rogowsky als weitere Vertreter des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz trugen anschließend die rechtlichen Grundlagen vor. Sie stellten dabei fest, dass nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Lage der Gemeinde Mariaposching im festgesetzten Überschwemmungsgebiet eine Ausweisung von Baugebieten unmöglich macht. Ein wichtiger Schritt um eine rechtskonforme Basis für ein neues Baugebiet zu bekommen, sei die Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durch das Landratsamt. Diese Aufhebung, der ein bürokratischer Ablauf vorausgeht, der circa 18 Monate Zeit in Anspruch nimmt, kann erst abgeschlossen werden, wenn der Hochwasserschutz fertiggestellt ist. Parallel dazu könnte die Gemeinde die Bauleitplanung vorantreiben und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einholen. So könnte unmittelbar nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes mit den Erschließungsarbeiten des Baugebietes begonnen werden, natürlich nur dann wenn alle anderen rechtlichen Vorgaben für Bauleitplanungen eingehalten werden. Auf das finanzielle Risiko in Sachen Kosten für die Planung, das die Gemeinde dabei eingeht wiesen sowohl Staatsminister Glauber als auch die Abgeordneten hin. Die Politiker stellten zudem fest, dass aufgrund der Erkenntnisse des Hochwasserereignisses in Ahrweiler ein hoher Stellenwert auf den Erhalt von Leben oder Gesundheit der Bewohner von überschwemmungsgefährdeten Gebieten gelegt wird. Das nun aufgezeigte Verfahren entspricht den derzeitigen Vorgaben des WHG, bietet den Bauwerbern des zu schaffenden Baugebiets Sicherheit und würde der Gemeinde bei der Ausweisung von Baugrundstücken eine Zeitersparnis von etwa 2 Jahren bringen. Weitere rechtliche Möglichkeiten bietet das WHG nicht. Die Poschinger Bürgermeister griffen die Vorschläge positiv auf und werden deren Umsetzung in Angriff nehmen. In Sachen Anbau an das Gebäude der Grundschule um eine Ganztagesbetreuung der Schüler sicherzustellen und Umnutzung des alten Feuerwehrgerätehauses in Loham verwiesen sowohl Minister Glauber als auch die Vertreter des Ministeriums auf die aktuelle Rechtslage. In beiden Fällen muss hochwasserangepasst gebaut werden, besonders Ruhe- Aufenthalts oder Schlafräume müssen über der festgelegten Überschwemmungshöhe eines hundertjährigen Hochwassers liegen. Diese Vorgaben könnten zum Beispiel mittels eines Stelzenbaues oder eines sogenannten Opferstockwerkes umgesetzt werden. Für beide Fälle ist jedoch erst nach der Vorlage von exakten Plänen eine Aussage möglich. Abschließend dankten Bürgermeister Englmeier, sowie Bürgermeisterin Erdinger, Bürgermeister Gilch und VG-Geschäftsstellenleiterin Mendi den Teilnehmern für die konstruktive Gesprächsführung und den aufgezeigten Weg der die Umsetzung der gemeindlichen Pläne zumindest ein Stück näher bringt.

 

Bild Gespräch Minister Glauber von links: MdL Josef Zellmeier, 3. Bürgermeister Xaver Gilch, Staatsminister Thorsten Glauber, Stellvertretende Bürgermeisterin Anna Erdinger, Professor Martin Grambow und Bürgermeister Martin Englmeier nach dem Erörterungsgespräch.