Gewässerrandstreifen

28. März 2022: Kartierung Straubing-Bogen Nord abgeschlossen

Nach Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).

Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzu-halten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.

Die Karten für den Bereich Straubing-Bogen Nord stehen ab sofort auf der Internetseite www.wwa-deg.bayern.de des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf unter der Rubrik “Gewässerrandstreifen“ zur Verfügung.
Zum 01.07.2022 werden diese in den Umweltatlas Bayern überführt, dann ist die Gewässerrandstreifenpflicht auch bei bisher unklaren Abschnitten verbindlich zu beachten.