Juni 2018

08. Juni 2018: Gemeindlicher Haushalt ohne Auflagen genehmigt, Schulgebäude im neuen Schuljahr wieder voll besetzt.

Mariaposching. In der Juni-Sitzung befasste sich der Poschinger Gemeinderat mit neun Tagesordnungs-punkten. Am Beginn informierte VG-Geschäftsstellenleiterin Barbara Mendi das Gremium über die Genehmigung des gemeindlichen Haushaltsplanes 2018 die ohne Auflagen erteilt wurde, damit ist der verantwortungsvolle Umgang des Gremiums mit den gemeindlichen Finanzmittel bestätigt worden. Anschließend trug Mendi vor, dass die Kreisumlage nach Mitteilung des Landratsamtes auf Grund der Senkung des Hebesatzes auf 555.000,- € festgelegt wurde, im Haushaltsansatz waren hier 570.000,- € veranschlagt. Abschließend informierte die Geschäftsstellenleiterin über die geplante Nachrüstung der Sirenen in der Gemeinde, hier sollen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Alarmmodule eingebaut werden, die bei Überflutungsgefahr zum Einsatz kommen. Dann trug Bürgermeister Tremmel vor, dass im Schuljahr 2018/19 wieder vier Klassen in Mariaposching unterrichtet werden, dass Grundschulgebäude ist damit wieder voll ausgelastet. Die benötigte Erweiterung der Mobiliarausstattung wurde bereits seit längerem beim Schulverband Niederwinkling / Mariaposching beantragt. Die Unterbringung der Mittagsbetreuungsgruppe wird derzeit geprüft, in Frage kommt der jetzt als Bücherei genutzte Raum oder die Aufstellung von Containern. Mit der Planung der erforderlichen Umbaumaßnahmen soll ein Architekturbüro beauftragt werden, das auch den Einbau eines Lehrmittellagers im Dachgeschoss prüfen soll. Bürgermeister Tremmel und der Gemeinderat zeigten sich erfreut darüber dass nun das Grundschulgebäude wieder zu Gänze ausgelastet ist. Die Ausweisung eines weiteren Baugebietes in Breitenhausen stand anschließend auf der Tagesordnung, hier wurde eine Anfrage der Gemeinde bei der Regierung von Niederbayern vorab als genehmigungsfähig eingestuft. Nach einer bereits beauftragten Untersuchung des Baulandes soll eine Bauleitplanung erstellt werden. Anschließend stand erneut die Renaturierung der Loh zur Debatte, ein weiteres Planungsgespräch mit dem Amt für ländliche Entwicklung brachte neue Erkenntnisse mit sich. Die gesamte Maßnahme könnte zu einem Dorferneuerungsprogramm ausgeweitet werden, bei dessen Umsetzung in einem, vom Amt für ländlicher Entwicklung festgesetztem Bereich in Loham, die Anwohner Zuschüsse für Verschönerungsarbeiten an Zaun-, oder Außenanlagen in Höhe von circa 30% der Baukosten erhalten könnten. Dazu soll in den kommenden Wochen eine Informationsveranstaltung in Loham stattfinden. Bei der Umsetzung der Renaturierung hat das Landratsamt nun weitere Auflagen gemacht. Jetzt soll eine standortbezogene Vorprüfung im Rahmen des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Dieser Bericht muss unter anderem eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Standort, zur Art, zum Umfang und zur Ausgestaltung, zur Größe und zu anderen wesentlichen Merkmalen des Vorhabens enthalten. Außerdem sollen nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden. Zudem sollen „vernünftige“ Alternativen geprüft werden, die mögliche Umweltauswirkungen verringern sollen. Die Anordnung dieser Prüfung erscheint dem Gremium bei einem Renaturierungsprojekt das einen Entwässerungsgraben ein natürliches Aussehen zurückgeben soll unverständlich, zudem könnten sie die Ausführung der Maßnahme erneut weiter verzögern. Bürgermeister Tremmel wurde deshalb beauftragt mit der zuständigen Bearbeiterin Rücksprache zu halten. Als nächstes beschloss das Gremium die Regelungen der Konzessionsabgabe zwischen Stromlieferanten und Landwirten auch in den kommenden Jahren in der bewährten Weise fortzuführen. Mit der Umwidmung von Straßen in den Ortschaften Loham und Breitenhausen endete der öffentliche Teil der Sitzung.