Juli 2022

15. Juli 2022: Urteil des EuGH in Sachen Biber stößt auf massives Unverständnis bei Gemeinderäten, Beschluss zur Verlängerung des Betriebes einer Kiessortieranlage erneut verschoben

Mariaposching. In der Sitzung am Mittwoch befasste sich der Gemeinderat erneut mit einem Antrag der Kieswerke Loham GmbH zur Verlängerung der Frist für den Betrieb einer Kieswasch- und Sortieranlage am Sandbuckel.

Der derzeit gültige Bescheid zum Betrieb der Anlage läuft Ende 2022 aus, das Unternehmen beantragte deshalb eine Verlängerung bis 01.06.2032. Aus der Anlage wird derzeit der Kies für die laufenden Deichbauarbeiten geliefert. Der Gemeinderat befasste sich intensiv mit dem Antrag, erneut wurde auf eine Rahmenvereinbarung mit der Kieswerke Loham GmbH & Co. Kg hingewiesen, wonach der Sitz der Gesellschaft in die Gemeinde verlegt werden muss. Nach intensiver Diskussion um Gewerbesteueranteile bestand weiterer Klärungsbedarf, zur Beantwortung der offenen Fragen soll der Geschäftsführer der GmbH zur nächsten Gemeinderatssitzung im September geladen werden. Vor dieser Beratung informierte Bürgermeister Englmeier über die geplante Eröffnung der neuen Streuobstwiese die neben den Asphaltstockbahnen angelegt wurde. Am Samstag 16.07. findet von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein Fest statt.

Bei der Besichtigung der Streuobstwiese und der Wetterschutzhütte werden von den Elternbeiräten der KiTa St. Valentin und der Grundschule Kaffee, Kuchen und Brotzeiten angeboten. Für die Kits steht eine Hüpfburg bereit. Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit anthrazitfarbenem Dach in Breitenhausen wurde anschließend zugestimmt. Dann trug Bürgermeister Englmeier eine Information des Landratsamtes zum Thema Biber vor. Der EuGH hat sich vor kurzem zum Begriff „Fortpflanzungsstätten“ im Sinne der FFH-Richtlinie geäußert. Weiterhin wurde durch die europäische Kommission der „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemein-schaftlichem Interesse“ aktualisiert.

Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Bibern. Grundsätzlich konnten bisher nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden, nun wurde der Begriff Fortpflanzungs- und Ruhestätten genau definiert. Jetzt fallen auch die Wurf- und Schlafbauten sowie die Sassen des Bibers unter diesen Begriff. Darüber hinaus sind auch die Wohngewässer der Biber in der näheren Umgebung der Bauten von der neuen Regelung erfasst. Deshalb muss nun festgestellt werden, ob Biberdämme fortpflanzungssichernd sind oder nicht. Nur wenn festgestellt wird, dass die Dämme nicht der Fortpflanzung der Biber dienen, kann eine Ausnahmegenehmigung zur deren Beseitigung erteilt werden. Diese Genehmigungen müssen in Einzelfall geprüft werden, das heißt, dass ein Antrags- und Beurteilungsverfahren erforderlich ist.

Das Landratsamt wies weiter darauf hin, dass die illegale Beseitigung von Biberdämmen eine Ortungswidrigkeit bzw. Straftat darstellt. Um Anträge kurzfristig zu bearbeiten ist eine Ortsbesichtigung mit einem örtlichen Biberberater erforderlich. Derzeit sind 9 Biberberater im Landkreis tätig, eine Erhöhung dieser Zahl ist aus den genannten Gründen wünschenswert. In der Bewertung dieser Regelverschärfung waren sich die Gemeinderäte einig, dass hier ein Bürokratiemonster aufgebaut wurde, dass die Arbeit vor Ort erheblich erschwert. Darüber hinaus werden die Interessen von Gewässeranliegern in denen Biber vorhanden sind deutlich eingeschränkt. Nachdem sich die Unmutsäußerungen über diese Info gelegt hatten informierte Englmeier über eine Stellenausschreibung in der VG, hier ist der Posten eines stellvertretenden Kassenleiters zu besetzen.

Die Bürgersprechstunden werden, so der Bürgermeister in den Sommermonaten vor den Gemeinderatssitzungen von 17:30 – 18:30 Uhr angeboten. Dringende Fragen können aber jederzeit auch telefonische gestellt werden. Abschließend erfolgte eine Info zum Seniorennachmittag der am 01. August ab 14:00 Uhr auf dem Sportgelände stattfinden wird. Eine Anfrage einer Bürgerin ob es für die Nutzer, die an die zentralen Gasversorgung in Loham angeschlossenen sind, eine Möglichkeit zur Senkung der Heizkosten bzw. eine Alternative zur Beheizung der Wohnhäuser gibt, wurde besprochen. Kurzfristige Änderungen sind derzeit nicht in Sicht, da die Umstellung auf andere Energieträger nur mittel- bis langfristig erfolgen kann. Auch die  Errichtung einer Zentralenwärmeversorgung würde wegen der erforderlichen Planungs- Genehmigung- und Bauarbeiten Monate bzw. Jahre beanspruchen. Ein Antrag des Vorsitzenden des Sportvereins auf finanzielle Bezuschussung der Sanierung des Sportheims folgte, das Gremium will sich in der Septembersitzung damit befassen. Weitere Anträge auf Erneuerung der Fußballtore auf der Spielfläche im Pausenhof der Grundschule, zum Anbringen eines Sonnensegels auf dem Spielplatz in Breitenhausen und zur Instandsetzung des Karussells am Spielplatz in Hundldorf rundeten den Punkt „Sonstiges“ ab. Ein Nichtöffentlicher Teil schloss sich an.