Februar 2020

28. Februar 2020: Gemeinderat beschließt finanzielle Beteiligung an den Kosten der Hochwasserschutzanlagen im Polder Sulzbach, Gebühren für Kindertagestätte werden ab dem 01. September 2020 erhöht.

Mariaposching. Bürgermeister Johann Tremmel gab am Donnerstag zum Auftakt der Gemeinderatssitzung bekannt, dass die FF Breitenhausen ihr neues Einsatzfahrzeug in der 10. Kalenderwoche beim Hersteller abholen kann. Die Kosten belaufen sich auf 152.000,- €, die Segnung des Fahrzeuges ist am 21. März geplant. Anschließend gab Tremmel bekannt, dass ein Antrag auf Biberfang am Sandbuckel und im Bereich der Flächen des Forstamtes Moos abgelehnt wurde. Der Jahresbericht der vhs Außenstelle Niederwinkling – Schwarzach – Mariaposching, mit 30 Kurse und 396 Doppelstunden wurde dann vorgetragen. Die Verantwortlichen der vhs bitten nun um Mithilfe bei der Gewinnung neuer Kursleiter und fordern dazu auf, Wünsche nach neuen Kursen an sie heranzutragen. Anschließend trug VG - Geschäftsstellenleiterin Barbara Mendi vor, dass ein Gesprächstermin beim Landratsamt bezüglich der Bautätigkeit in der Gemeinde gestellt wurde. Die Abteilung Bauen und Umwelt des Amtes will vor einer Terminierung der Besprechung Abstimmungsgespräche die auf Regierungsebene stattfinden werden abwarten. Dann bestätigte das Gremium die Wahl der neuen Kommandanten Matthias Gilch und Florian Köglmeier der Poschinger Feuerwehr. Beratungen zur neuen bayerischen Gigabitrichtlinie folgten, der Gemeinderat will in den kommenden Wochen weitere Erkenntnisse gewinnen um dann zu entscheiden ob man die erhöhte Breitbandförderung beantragt. Eine positive Tendenz zur Umsetzung war aber deutlich erkennbar. Die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten zur Errichtung der Hochwasserschutzbauten im Polder Sulzbach wurde intensiv diskutiert. Nach einem Vorschlag des Wasserwirtschaftsamtes wurden die Gebäude, Gewerbebetriebe, Kläranlagen und die Flächen im Polder aufgenommen, zusätzlich wurden die durchschnittlichen Überflutungshöhen erfasst. Auf Grund dieser Taten wurde die prozentuale polderinterne Aufteilung der Beteiligtenleistung ermittelt. Die Berechnung ergab das auf die Gemeinde Mariaposching ein Anteil von 70,4 % der anrechenbaren Erstellungskosten des Hochwasserschutzes entfallen. Nach den bisher ermittelten Zahlen entspricht dies etwa 870.000,- €. Der Gemeinderat ist nach wie vor der Meinung, dass eine Beteiligung an den Kosten eine Ungleichbehandlung der Donauanreinerkommunen darstellt. Damit jedoch der Bau der Hochwasserschutzanlagen so schnell wie möglich umgesetzt werden kann, stimmte man der Kostenbeteiligung zähneknirschend zu. Wann und in welchem Zeitraum die ersten Zahlungen zu leisten sind wird in weiteren Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt erörtert. Bürgermeister Tremmel wies daraufhin dass die finanzielle Beteiligung eine enorme Belastung für die Gemeinde darstellt, man will die Kosten jedoch nicht auf die Bürger umlegen. Dann trug er vor, dass für die Zeit der Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes der Donauradweg über die Moosbügelstraße in  Niederwinkling und die nachfolgenden Feldwege zur Fähre nach Mariaposching umgeleitet wird. Die Zufahrt zur Fähre soll mit dieser Maßnahme punktuell ermöglicht werden. Anschließend befasste sich das Gremium mit der Aufforderung des Landratsamtes die Gebührensatzung der Kindertagesstätte St. Valentin zu überarbeiten. Nach einer eingehenden Diskussion beschloss man eine Anpassung der Gebührensätze zu Beginn des neuen Kindergartenjahres. Für Kinder unter 3 Jahren wurde bei eine Besuchszeit von 2 – 3 Stunden eine Gebühr von 130 € pro Monat festgelegt. Die Gebühren für höhere Buchungszeiten betragen nun bei Buchungszeiten von 3 – 4 Stunden 143 €, bei 4 – 5 Std. 158 €, bei 5 – 6 Std. 174 €, bei 6 – 7 Std. 192 €, bei 7 – 8 Std. 212 €, bei 8 – 9 Std. 234 € und bei 9 – 10 Std. 258 €. Es wird daraufhin gewiesen, dass die Eltern für Kinder unter 3 Jahren einen Antrag bei der Familienkasse stellen können um unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von 100 € pro Kind im Monat zu erhalten. Bei Kindern über 3 Jahren betragen die Gebühren bei Buchungszeiten von 4 – 5 Std. 100 €, bei 5 – 6 Std. 110 € bei 6- 7 Std. 121 €, bei 7 – 8 Std. 134 €, bei 8 – 9 Std. 18 € und bei 9 – 10 Std. 163 €. Die Eltern dieser Kinder werden durch den Freibetrag von 100 € pro Kind den der Freistaat Bayern über nimmt entlastet. Entfallen wird künftig die Zahlung von Spiel- und Getränkegeld in Höhe von je 3 € pro Kind und Monat. Dafür muss die Mittagsverpflegung für die Kinder von den Eltern in voller Höhe übernommen werden. Das Gremium stellt abschließend fest, dass die Erhöhung der Gebühren im maßvollen Rahmen liegt. Ein Ausgleich des Defizits der Betriebskosten der Kindertagesstätte über die Gebühren ist nach wie vor illusorisch. Mit Beratungen über die Einrichtung  einer „ILE-App“ und nach einem nichtöffentlichen Teil endete die Sitzung gegen 22:15 Uhr.