August 2021

04. August 2021: Mariaposchinger Wasser- und Abwassersatzungen erneuert, Gebühren angepasst.

Mariaposching. Die Satzungen für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS) und die Entwässerungssatzung (EWS), sowie die dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen bildeten den Schwerpunkt der Augustsitzung des Gemeinderates. Nachdem bereits 2015 die Kommunalberatung Radlbeck mit der Überarbeitung der beiden Stammsatzungen und der Gebührensatzungen beauftragt wurde, stellte Bettina Radlbeck nun die geänderten Satzungen dem Gremium vor.  Grundlage für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren ist das Kommunalabgabegesetz wonach Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen und deren Nutzung Beiträge und Gebühren erheben können. Die Berechnung der Beitragshöhe der WAS basiert auf den Kosten des Herstellungsaufwandes und den Grundstücks- bzw. Geschossflächen der angeschlossenen Grundstücke. Bisher wurden 0,60 €/m² Grundstücksfläche und 3,00 €/m² Geschossfläche für den Anschluss an die Wasserversorgung berechnet, die neue Satzung sieht dafür nun 0,56 €/m² Grundstücksfläche bzw. 2,90 €/m² Geschossfläche vor. Ergänzt wurde unter anderem der § 9 der Satzung, den Grundstückseigner wird darin die Möglichkeit eröffnet den Anschluss an die Wasserversorgung auf dem eigenen Grundstück an ein fachlich geeignetes Unternehmen zu vergeben. Die Berechnungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS ergab eine geringfügige Steigerung des Wasserpreises. Grundlage bilden die Anschaffungs- und Betriebskosten in einem Zeitraum zwischen 1 - 4 Jahren. Die Einrichtung muss kostendeckend betrieben werden, zur Berechnung wurden die Kosten der zurückliegenden 4 Jahre erfasst, als Ergebnis steht eine geringfügige Erhöhung des Wasserpreises von derzeit 1,08 €/m³ auf nunmehr 1,52 €/m³ fest. Hingewiesen wurde auf den Einkaufspreis den die Gemeinde für Trinkwasser bezahlt, der zurzeit 1,18 €/m³ beträgt. Die Grundgebühren für Wasserzähler in Höhe von 45,50 € für Zähler mit 2,5 m³/h bzw. 68,00 € für Zähler mit 6 m³/h Nenndurchfluss bleiben unverändert. Die Beiträge der Entwässerungssatzung wurden ebenfalls neu festgesetzt, sie betragen nun 0,27 €/m² Grundstücksfläche statt bisher 2,21 €/m² und 20,30 €/m² Geschossfläche statt bisher 13,60 €/m². Die neuen Gebührensätze für Abwasser wurden intensiv diskutiert, festgelegt wurde schließlich einstimmig das hier zwei Preise erhoben werden. Für Bereiche in denen eine Oberflächenentwässerung besteht wird ein Preis von 3,25 €/m³ festgelegt, in den Ortsteilen in denen kein Regenwasserkanal vorhanden ist werden 3,11 €/m³ Abwassergebühr fällig. Der bisherige Preis von 1,35 €/m³ der, nach Aussage von Bettina Radlbeck weit unter dem Landkreisdurchschnitt lag, wird nun deutlich angehoben. Als Abwassermenge gelten die, aus der Wasserversorgung dem Grundstück zugeführten Wassermengen, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten (z.B. Gartenbewässerung) Wassermengen, bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung wird ein Verbrauch von 20 m³/Jahr und Großvieheinheit als abzugsfähig angenommen. Die Erhöhung der Gebühren für Wasser und Abwasser treten rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die neuen Gebühren werden in den kommenden Jahren, spätestens jedoch nach 4 Jahren überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Grundgebühren für Abwasser bleiben unberührt und betragen 70,00 € für Zähler mit 2,5 m³/h bzw. 95,00 € für Zähler mit 6 m³/h Nenndurchfluss. Anschließend informierte Bürgermeister Englmeier das Gremium über einen Antrag der Telekom, die im Rahmen des Breitbandausbaues Tiefbauarbeiten am östlichen Ortsrand von Loham und entlang der Verbindungsstraße Loham – Breitenhausen durchführen wollen. Da diese Gebiete Verdachts-flächen für Bodendenkmäler sind, wurde von Seiten der Telekom eine denkmalrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt beantragt. Der Punkt Änderung der Benutzungssatzung für die Kindertagesstätte St. Valentin betreffend der Öffnungs- und Buchungszeiten wurde eingehend besprochen. Der Gemeinderat beschloss eine Flexibilisierung der Satzung. Zukünftig werden die Öffnungszeiten nach Bedarf vom Gemeinderat festgelegt. Ab dem 01. September ist die KiTa von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr geöffnet, eine Änderung der Öffnungszeiten ist dann ohne Satzungsänderung mittels Gemeinderats-beschluss möglich. Außerdem wurde die Mindestbuchungszeit für Kinder unter 3 Jahren von bisher 12 Std./ wöchentlich bei einer Anwesenheit von drei Tagen auf nunmehr 8 Std./wöchentlich sowie eine Anwesenheit von zwei Tagen geändert. Das Gremium erhofft sich hier eine Verbesserung der Auslastung der KiTa, gleichzeitig wird das Angebot an die Eltern erhöht, da mehr Kinder, zum Beispiel bei einer Belegung von Kind 1 an drei Tagen und Kind 2 an zwei Tagen in die Betreuungseinrichtung ermöglicht wird. Der öffentliche Teil endete schließlich gegen 21:00 Uhr.