April 2025
Mariaposching. Am Mittwoch befasste sich der Gemeinderat neben einem Baugesuche zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bayerwaldstraße mit den Abwägungs- und Auslegungsbeschlüssen des Flächennutzungs- und Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und für das Baugebiet "Am Sandweg Ost".
Hier waren zwei Mehrfamilienhäuser und 8 Doppelhäuser mit bis zu 44 Wohnungen geplant, zum Flächennutzungsplan gingen umfangreiche Stellungnahmen ein. Die Regierung von Niederbayern stimmt dem Plan grundsätzlich zu, bemängelt jedoch das Hinausragen des Baugebietes aus dem Lohamer Ortsbild nach Süden und schlägt Änderungen. Das Landratsamt Straubing Bogen griff diese Stellungnahme auf und lehnt die Ausweitung aus städtebaulichen Belangen ebenfalls ab. Damit eine ungegliederte Siedlungsentwicklung vermieden werden kann, schloss sich der Gemeinderat den Stellungnahmen zur Reduzierung der bebauten Fläche um eine Parzellenreihe im Süden an, damit entfallen vier geplante Doppelhaushälften, es könnten somit 36 Wohneinheiten errichtet werden. Aus wasserrechtlicher Sicht stellte das Landratsamt fest, dass das Baugebiet im Überschwemmungsgebiet der Donau liegt und erteilt kein Einverständnis. Der Gemeinderat wies daraufhin, dass derzeit ein neuer Hochwasserschutz errichtet wird, nach Fertigstellung wird sich nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes der Status „Überschwemmungs-gebiet“ ändern, eine Bebauung und sollte dann möglich sein. Aus naturschutzrechtlichen Belangen wird eine Begutachtung der vorhandenen Bäume und eines Gebäudes gefordert, der Eigentümer weist daraufhin, dass in dem Gebäude keine Öffnungen nach Außen vorhanden sind und sich darum keine Fledermäuse in dem Gebäude befinden, der Gehölzbestand wurde seitens des Eigentümers im zulässigen Zeitraum gerodet. In Sachen Bodendenkmalpflege fordert das Landratsamt Eingriffe in den Boden mit der Kreisarchäologie oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes hinsichtlich des Niederschlagswassers und der Wasserversorgung wurde diskutiert. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fordert die Duldung von Immissionen durch Geruch, Lärm, Staub, Licht und Erschütterung auch wenn diese am Wochenende oder über das übliche Maß hinausgehen. Das Landesamt für Denkmalpflege weist daraufhin, dass sich in unmittelbarer Nähe Körpergräber und Siedlungen aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit befinden und deshalb im Bereich des Baugebietes weitere Bodendenkmäler zu vermuten sind. Für Bodeneingriffe ist deshalb eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. Für den regionalen Planungsverband Donau-Wald ist die Ausweisung des Baugebietes grundsätzlich vorstellbar, er fordert aber das Hinausragen nach Süden zu vermeiden. Der Landesfischereiverband hat keine Einwände gegen die Planung. Die WIGES sieht zwischen den laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach und den geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes keine Planungskonflikte und erhebt keine Bedenken. Hingewiesen wird auf die Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen, bei störungsfreiem Verlauf bis Ende 2026, Restarbeiten könnten 2027 durchgeführt werden.
Das Bayernwerk hat grundsätzlich keine Einwendungen wenn der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der eigenen Anlagen nicht gefährdet sind. Die PLEdoc GmbH stellte fest dass durch sie verwaltete Versorgungsanlagen nicht betroffen sind. Das Amt für Digitalisierung, das Amt für ländliche Entwicklung, die Gemeinden Offenberg und Niederwinkling, die Waldwasserversorgung Bayerischer Wald und der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stad und Land erhoben keine Einwände. Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstiger Träger öffentlicher Belange beizutreten. Der Entwurf der 9. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurde zugestimmt. Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit ähnlichen Inhalten wie im Flächennutzungsplan wurden ebenfalls behandelt. Nach Beratungen zur Entsorgung des Niederschlagswassers, dass über Sickermulden, Rigolen und straßenbegleiteten Mulden in einem Regenrückhaltebecken versickert werden soll und nach Diskussionen über die Firsthöhe der beiden Mehrfamilienhäuser stimmte man dem Entwurf vom März einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zu. Anschließend wurde die Beschaffung eines großen Hinweisschildes sowie zwei Wegweisern für den Treffpunkt Posching beschlossen, damit dieser für ortsfremde Personen leichter auffind- und erkennbar wird. Beschlossen wurde weiterhin die Anschaffung von neuen Handballtoren für den Spielplatz in Breitenhausen und den Pausenplatz bei der Grundschule. Die Frage wer für das Sauberhalten der Schulbuswartehäuschen verantwortlich ist soll in Absprache mit dem Schulverband geklärt werden. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil.